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· Fachbeitrag · Altersversorgung

Steuerfreie Arbeitnehmeranteile sind zugleich beitragsfrei

| Finanzierungsanteile des Arbeitnehmers am Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers zur kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und damit beitragsfrei. Und zwar unabhängig von der richtigen Behandlung in der Lohnabrechnung. Für die SV-Freiheit nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 SvEV kommt es auf die materielle Rechtslage nach dem EStG an, so das SG Berlin (Urteil vom 23.12.2015, Az. S 112 KR 764/14, Abruf-Nr. 188069 ). |

Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 1 | ID 44244098