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· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

Nachtannahme mit ungesichertem Briefkasten ist riskant

| Der Einwurf eines Fahrzeugschlüssels in einen ungesicherten Briefkasten bei der Nachtannahme ist grob fahrlässig. Wird das Auto mit dem aus dem Briefkasten gefischten Schlüssel gestohlen, berechtigt das den Teilkaskoversicherer, die Diebstahlentschädigung um 50 Prozent zu kürzen, urteilte das AG Düsseldorf. |

 

BEACHTEN SIE | Im Fall vor dem AG Düsseldorf ging es um die Nachtrückgabe eines Autovermieters (Urteil vom 29.6.2010, Az: 230 C 14977/09; Abruf-Nr. 112476). Der Fall ist aber auf die Werkstattnachtannahme übertragbar. Vor der VVG-Reform war die Folge einer groben Fahrlässigkeit stets der völlige Verlust des Anspruchs gegen die Versicherung. Seit der Reform darf der Versicherer die Leistung nur gemessen an der Schwere des Verstoßes kürzen. Das AG Düsseldorf hat den Vorgang also als im mittleren Bereich der groben Fahrlässigkeit liegend eingestuft.

 

PRAXISHINWEIS | Es gibt zwar ein paar alte Urteile, bei denen Gerichte die grobe Fahrlässigkeit verneint haben. Mehrheitlich hat die Rechtsprechung hier jedoch schon immer die grobe Fahrlässigkeit bejaht. Das wird ihr jetzt mit der Möglichkeit, beim Leistungsanspruch abstufen zu können, noch leichter fallen.

 
Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 3 | ID 28583350