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· Fachbeitrag · Maklervertrag

Kündigung des Maklervertrags durch den Versicherungsmakler: Darauf müssen Sie achten

| Zum Maklervertrag treten in der Praxis immer wieder Fragen auf. Aktuell möchte ein Leser wissen, worauf er bei der Kündigung des Maklervertrags achten und wie er sie formulieren muss. |

 

Frage: Ich möchte mich von einem Kunden trennen. Was muss ich bei der Kündigung des Maklervertrags beachten? Wie ist die Kündigung zu formulieren?

 

Antwort: Bei der Kündigung des Maklervertrags durch den Makler gelten rechtliche Grenzen - egal ob eine Kündigungsfrist vereinbart ist oder nicht.

Maklervertrag ohne Kündigungsfrist

Wird im Maklervertrag keine Kündigungsfrist vereinbart, können Sie den Maklervertrag grundsätzlich jederzeit kündigen. § 627 Abs. 1 BGB eröffnet Ihnen wie auch Ihrem Kunden die Möglichkeit, den Maklervertrag ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung einer besonderen Frist zu kündigen. Begründung: Als Makler sind Sie „treuhänderischer Sachwalter“ Ihres Kunden. Aufgrund des besonderen Vertrauens, das Ihnen Ihr Kunde entgegenbringt, verrichten Sie „Dienste höherer Art“ - wie Rechtsanwälte, Steuerberater etc.. Solche Dienste können von Gesetzes wegen jederzeit durch Kündigung beendet werden.

 

Kündigung zur Unzeit: Wichtiger Kündigungsgrund - ja oder nein

Allerdings müssen Sie § 627 Abs. 2 BGB beachten:

 

  • Kündigen Sie den Maklervertrag zur Unzeit ohne wichtigen Kündigungsgrund, z. B. während einer komplexen Schadenregulierung oder laufenden Umdeckung, sind Sie dem Kunden für den entstandenen Schaden ersatzpflichtig (Kündigung bleibt wirksam). Sie dürfen also nur so kündigen, dass sich der Kunde die Maklerdienste rechtzeitig anderweitig beschaffen kann.

 

  • Liegt jedoch ein wichtiger Kündigungsgrund bei der Kündigung zur Unzeit vor, z. B. weil Ihnen Ihr Kunde vorsätzlich falsche Informationen gegeben hat, die Basis für Ihre Maklertätigkeit sind, dürfen Sie auch zur Unzeit kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein.

 

Form und Inhalt der Kündigung

Für die Kündigung des Maklervertrags reicht folgender Zweizeiler:

 

Musterformulierung / Kündigung ohne Kündigungsfrist

Kündigung des Maklervertrags

Hiermit kündige ich den Maklervertrag vom … (Datum) zwischen Ihnen und … (Maklerunternehmen, Anschrift) [optional: unter Berufung auf § 627 Abs. 1 BGB] mit sofortiger Wirkung.

 

Ort, Datum ... ... Firmenstempel/Unterschrift des Maklers

 

Zur unzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund gilt es, Besonderheiten zu beachten; mehr dazu siehe unten.

 

Nachvertragliche Pflichten zur Interessenwahrnehmung

Wird der Maklervertrag beendet, treffen Sie nachvertragliche Pflichten zur Interessenwahrnehmung, wie sie auch in anderen Beraterberufen anerkannt sind, z. B. für den Rechtsanwalt. Sie müssen alle Maßnahmen treffen, die zur Abwehr von Nachteilen für den Kunden erforderlich sind, selbst wenn der Kunde den Maklervertrag kündigt. Ob Sie von der nachvertraglichen Interessenwahrnehmungspflicht entbunden sind, wenn der Kunde einen neuen Vermittler eingeschaltet hat, ist stets eine Frage des Einzelfalls.

Maklervertrag mit Kündigungsfrist

Sie können mit dem Kunden eine Kündigungsregelung treffen und eine Kündigungsfrist beidseitig vereinbaren. Das geht aber nur individualvertraglich.

 

Vorformulierte Kündigungsfrist-Vereinbarung bindet Kunden nicht

Hintergrund ist folgender: Das jederzeitige Kündigungsrecht nach § 627 BGB kann in AGB bzw. durch Formularverträge nicht abbedungen werden; das geht nur durch eine gesonderte individuelle Vereinbarung. Da Makler ihre Maklerverträge in den meisten Fällen mit ihren Kunden nicht individuell aushandeln und vereinbaren, sondern vorformulierte Standardvertragsformulare verwenden, sind diese nach § 305 Abs. 1 BGB als AGB zu qualifizieren. Das bedeutet:

 

  • Der Kunde muss sich trotz der vereinbarten Kündigungsfrist nicht an diese halten. Er kann den Maklervertrag jederzeit ohne Grund kündigen.

 

  • Für den Makler gilt das wegen § 242 BGB im umgekehrten Fall nicht. Er muss sich an die vereinbarte Kündigungsfrist halten. Er kann sich nicht dafür „belohnen“ und eine unwirksame Kündigungsregelung in seinem Maklervertrag zu seinem Vorteil nutzen, wenn er sich schnell von einem Kunden lösen möchte.

 

Gesonderte individuelle Kündigungsfrist-Vereinbarung das A und O

Wollen Sie Ihren Maklervertrag mit einer wirksamen Kündigungsfrist versehen, sollten Sie diese mit Ihren Kunden gesondert bzw. individuell vereinbaren, wenn Sie Ihr vorformuliertes Standardmaklervertragsformular weiter verwenden wollen. Nur so können sie eine wirksame bzw. rechtssichere Kündigungsregelung vereinbaren, an die sich auch Ihre Kunden halten müssen.

 

Wichtig dabei ist, dass die Wahlfreiheit des Kunden (hinsichtlich der Kündigungsfrist) nicht durch Ihre Einflussnahme überlagert wird, denn ansonsten wird auch aus der „gesonderten“ Vereinbarung eine AGB. Der Kunde muss die reale Möglichkeit erhalten, den Inhalt der vertraglichen Regelung durch wirkliches Aushandeln zu beeinflussen. Ein Indiz hierfür könnte sein, die Kündigungsfrist nach dem Aushandeln per Hand in das Formular einzutragen.

 

Musterformulierung / Anlage zum Maklervertrag: Gesonderte Kündigungsregelung

Anlage zum Maklervertrag: Kündigungsregelung

Zwischen dem Versicherungsmakler ... (Name, Straße, Ort) und Herrn/Frau/Firma ... (Name, Anschrift des Kunden) wird folgende gesonderte Vereinbarung zum Maklervertrag vom … (Datum) getroffen:

 

Der Maklervertrag kann - entgegen der Regelung des § 627 Abs. 1 BGB - von jeder Vertragspartei mit einer Frist von … (Monat/Monaten) zum Endes eines … (Monats/Quartals) gekündigt werden. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

Ort, Datum ... ... Unterschrift Maklerkunde ... Firmenstempel/Unterschrift des Maklers

 

Ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist

Wollen Sie den Maklervertrag mit dem Kunden später unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, können Sie das Schreiben wie folgt formulieren.

 

Musterformulierung / Kündigung des Maklervertrags mit Kündigungsfrist

Kündigung des Maklervertrags

Hiermit kündige ich den Maklervertrag vom s… (Datum) zwischen Ihnen und … (Maklerunternehmen, Anschrift) [optional: unter Einhaltung der gesondert vereinbarten Kündigungsfrist] mit Wirkung zum … (Datum).

 

Ort, Datum ... ... Firmenstempel/Unterschrift des Maklers

 

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Die fristlose Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt für beide Vertragsparteien bestehen. Denn diese Möglichkeit kann nicht beseitigt oder beschränkt werden. Sprich: Auch wenn eine Kündigungsfrist vereinbart ist, können Sie oder Ihr Kunde jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Das gilt für Sie auch, wenn Sie einen wichtigen Grund für die unzeitige Kündigung haben (§ 627 Abs. 2 BGB, siehe oben). Etwa wie folgt:

Musterformulierung / Kündigung des Maklervertrags aus wichtigem Grund

Kündigung des Maklervertrags aus wichtigem Grund

Hiermit kündige ich den Maklervertrag vom … (Datum) zwischen Ihnen und … (Maklerunternehmen, Anschrift) [optional: unter Berufung auf § 626 BGB] aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung. Aufgrund Ihres Verhaltens (Konkretisierung) [z. B. vorsätzliche Beibringung falscher Informationen …] ist mir die Fortsetzung unseres Maklervertragsverhältnisses [bis zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist] nicht zumutbar.

 

Ort, Datum ... ... Firmenstempel/Unterschrift des Maklers

 

PRAXISHINWEIS | Kündigen Sie den Maklervertrag stets schriftlich. Die jeweilige Kündigung sollten Sie zugangssicher per Post (z. B. per Einschreiben Rückschein oder Einschreiben Einwurf) zustellen oder per Boten übermitteln lassen.

 

Weiterführender Hinweis

  • Sonderausgabe „Die häufigsten Fragen zum Maklervertrag und zur Maklervollmacht“ auf wvm.iww.de → Abruf-Nr. 43685323
Quelle: Ausgabe 08 / 2017 | Seite 9 | ID 44786980