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· Fachbeitrag · Maklerrecht

Kündigungen per Fax - Reicht der „OK-Vermerk“ als Zugangsbeweis beim Versicherer?

| Ob der Sendebericht mit einem „OK-Vermerk“, zum Beispiel bei einer Kündigung des Versicherungsvertrags per Fax, als Zugangsbeweis beim Versicherer reicht, wird derzeit uneinheitlich gesehen. Wir bringen Sie auf den Stand der Dinge und erläutern Ihnen, wie Sie sich in der Praxis richtig verhalten. |

Maklerfreundliche OLG-Rechtsprechung

Versicherungsverträge können auch per Telefax gekündigt werden. So sehen es das OLG Karlsruhe und das OLG Celle. Liegt dem Versicherungsnehmer ein Sendebericht mit einem „OK-Vermerk“ vor, so ist davon auszugehen, dass dem Versicherer das Kündigungsschreiben ordnungsgemäß zugestellt wurde.

 

„OK-Vermerk“ auf Sendebericht genügt OLG Karlsruhe

Im Karlsruher Fall hatte ein privater Krankenversicherer einen Versicherungsnehmer auf Zahlung ausstehender Beiträge verklagt. Der Versicherungsnehmer nahm zum 1. Januar 2007 eine versicherungspflichtige Tätigkeit als Angestellter auf. Er kündigte seinen privaten Krankenversicherungsvertrag daher „mit sofortiger Wirkung“. Das Kündigungsschreiben übersandte er dem Versicherer nach eigenem Bekunden am 18. Dezember 2006 um 1:45 Uhr per Telefax. Ein Sendebericht vom gleichen Tage wies einen „OK-Vermerk“ auf. Der Versicherer bestritt, das Fax erhalten zu haben, und bestand auf einer Fortsetzung des Vertrags. Zu Unrecht, so das OLG.