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· Fachbeitrag · Haftung

Beratungspflichten des Versicherungsmaklers und zulässige Haftungsbeschränkungen

von Rechtsanwalt Dr. Günther Heinicke, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth und Kollegen, München

| Die Pflichten des Versicherungsmaklers, die das VVG und die Rechtsprechung statuieren, gehen weit. Daher sind Wege gefragt, mit denen die Haftung beschränkt werden kann, sei es in der Phase der Vertragsanbahnung oder sei es in der Phase der Betreuung des Kunden. |

Gesetzliche Beratungspflichten und Haftungpotenziale

Wer sich mit den Fragen der Haftungsbeschränkung beschäftigt, muss zunächst einen Blick auf die gesetzlichen Vorschriften werfen.

 

Eine der wesentlichen Neuerungen durch die VVG-Reform 2008 war die Einführung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten für Versicherer (§ 6 VVG) und Versicherungsvermittler (§ 61 VVG). Wer die Pflichten verletzt, dem drohen Schadenersatzansprüche der Versicherungsnehmer (Versicherern nach § 6 Abs. 5 VVG und Versicherungsvermittlern nach § 63 VVG).