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· Fachbeitrag · Datenschutz

DSGVO: Stichtag 25.05. ‒ Was Makler und Finanzdienstleister datenschutzrechtlich wissen müssen

von Rechtsanwalt Dr. Günther Heinicke, Kanzlei Dr. Heinicke, Eggebrecht, Ossenforth & Kollegen, München

| Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist derzeit in aller Munde. Ab 25.05.2018 sind die darin enthaltenen Anforderungen in Deutschland umzusetzen. Der WVM erläutert nachfolgend die Neuerungen, die auf Sie als Versicherungsmakler und Finanzdienstleister zukommen. |  

Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Als Makler oder Finanzdienstleister erheben, erfassen oder speichern Sie personenbezogene Daten über Ihre Kunden. Damit verarbeiten Sie Daten im Sinne der DSGVO und müssen sicherstellen, dass dies auch rechtmäßig geschieht. Die Verarbeitung ist nur im Regel-Ausnahme-Verhältnis erlaubt. D. h. sie ist verboten, es sei denn, dass der Betroffene in die Erhebung, Verarbeitung und gegebenenfalls Weitergabe seiner Daten bewusst und eindeutig einwilligt.

 

Wichtig | Der Kunde muss freiwillig und „auf Augenhöhe“ einwilligen. Es darf also kein Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien bestehen. Außerdem dürfen Sie die Daten nur für den Zweck verwenden, für den der Kunde eingewilligt hat.