01.02.2007 | Versicherungsvermittlerrecht tritt am 22. Mai 2007 in Kraft
Das kommt auf Sie als Versicherungsmakler künftig zu!
von Rechtsanwalt André Molter, Syndikus des Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V., Hamburg
Mit über zweijähriger Verspätung kommt die Bundesregierung ihrer Pflicht nach, die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Das neue Versicherungsvermittlerrecht tritt am 22. Mai 2007 in Kraft. Gleiches soll für die zugehörige Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gelten, die sich aktuell noch im Entwurfsstadium befindet.
Wir sagen Ihnen im folgenden Beitrag, was künftig auf Sie als Versicherungsmakler zukommt.
Ab dem 22. Mai 2007 wird das Versicherungsvermittlergewerbe zulassungspflichtig. Selbstständige Versicherungsvermittler - da-runter werden nun ausdrücklich Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler verstanden - sind grundsätzlich erlaubnis- und registrierungspflichtig.
Versicherungsmakler dürfen nur noch tätig sein, wenn sie die bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer zu beantragende Erlaubnis besitzen. Diese setzt voraus, dass sie
einen guten Leumund haben und zuverlässig sind, |
in geordneten Vermögensverhältnissen leben, |
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