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02.10.2008 | Vermittlerrecht

Limiteds – wo sind sie zuzulassen?

Ein Leser möchte wissen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Limiteds in Deutschland zugelassen und in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen werden. Wir haben für Sie bei Ulrich Schönleiter vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nachgefragt.  

Die Antwort: Die Erlaubniserteilung nach § 34d Gewerbeordnung an Limiteds sei derzeit gestoppt, weil nach Rücksprache mit der EU-Kommission und der englischen Financial Services Authority (FSA) letztere für die Erteilung einer Vermittlererlaubnis zuständig sein sollte. Der Abstimmungsprozess mit der FSA und der Kommission sei aber noch nicht abgeschlossen – das gelte insbesondere bezüglich der „non-resident-limiteds“ und der bereits in das deutsche Register eingetragenen (Alt-)limiteds.  

Limiteds sollten sich daher an die FSA in London wenden und dort nach einer Erlaubnis/Registrierung nachsuchen, was aber mit relativ hohen Kosten verbunden ist. Auch seien die jährlichen Gebühren nicht zu unterschätzen, die die FSA verlangt. Im Übrigen unterliege auch eine „non-resident-limited“, die nur in Deutschland tätig ist, den englischen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Dazu gehört zum Beispiel eine jährliche Bilanzerklärung mit hohen Kosten gegenüber dem limited-Register in Bristol. Vor diesem Hintergrund erscheine es wohl für die meisten deutschen Vermittler angebrachter, die ab dem 1. November 2008 zulässige deutsche Gesellschaftsform einer Unternehmergesellschaft zu wählen oder gleich eine GmbH zu gründen.  

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 1 | ID 121905