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01.06.2007 | Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie - Teil VIII

So analysieren Sie den Stand der privaten Altersvorsorge

In dieser Ausgabe erfahren Sie, wie Sie den Stand der privaten Altersvorsorge richtig ermitteln.

Unser Tipp: Verwenden Sie zur Ermittlung der bestehenden Anwartschaften einen standardisierten Analyse-Bogen, den Sie je nach Bedarf anpassen. Sie finden diesen im Online-Service unter der Rubrik "Musterverträge und Musterschreiben" - Stichwort: "Vermittlerrecht".

Risikoanalyse-Bogen

Erläuterungen
Vorhandene Anwartschaften für die Altersversorgung

Um den Absicherungsbedarf Ihres Kunden zu erkennen, brauchen Sie einen Überblick über seine erworbenen Anwartschaften. Die Werte können Sie als Monatsrenten in die Tabelle übernehmen. Steht zu Rentenbeginn eine einmalige Kapitalzahlung zur Verfügung, rechnen Sie diese in eine lebenslange monatliche Rente um.

Zunächst erfragen Sie die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenpension bzw. aus der berufsständischen Versorgung. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt an ihre Versicherten regelmäßig eine Renteninformation. Daraus lässt sich die prognostizierte Rente zum 65. Lebensjahr ablesen.

Unser Tipp: Wegen der Prognose-Unsicherheiten verwenden Sie die Werte der Renteninformation ohne die prognostizierte Rentensteigerung in der Zukunft. Hat Ihr Kunde seine Renteninformation nicht erhalten, kann er diese im Internet anfordern (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de ).

Tragen Sie auch die Versorgungszusagen bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit bzw. die Versorgungszusagen an die Hinterbliebenen (Hinterbliebenenabsicherung) ein. Die Höhe dieser Leistungen entscheidet darüber, ob auch im Fall der Berufsunfähigkeit ausreichend Kapital für das Alter angespart werden kann.