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03.07.2008 | Umsatzsteuer

Untervertreter-Dienstleistung ist steuerfrei

Umsatzsteuerfrei sind auch die Leistungen eines Untervertreters, der seine Leistungen nicht gegenüber einem Versicherer, sondern gegenüber einem Versicherungsmakler oder -vertreter erbringt. Mit dieser Aussage korrigiert der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Leistungen des Versicherungsvermittlers nur umsatzsteuerfrei sein sollten, wenn er mit dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer in Verbindung stehe.  

Begründung des EuGH: Die Wirtschaftsteilnehmer müssten in der Lage sein, das Organisationsmodell zu wählen, das ihnen, rein wirtschaftlich betrachtet, am besten zusagt, ohne dabei Gefahr zu laufen, dass ihre Umsätze von der Steuerbefreiung des Artikel 13 Teil B Buchstabe a Sechste EG-Richtlinie ausgeschlossen würden. (Urteil vom 3.4.2008, Rs. C-124/07) (Abruf-Nr. 081747)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 3 | ID 120276