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02.03.2009 | Personalmanagement

Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

Ein Mitarbeiter verliert seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht, wenn er den Urlaub wegen einer Erkrankung nicht innerhalb des Kalenderjahrs oder bis zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr nehmen konnte. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden und damit ein Grundprinzip des deutschen Urlaubsrechts erschüttert.  

Das heißt: Urlaubsansprüche (dauerhaft) erkrankter Mitarbeiter bleiben bis auf Weiteres bestehen und sind bei Rückkehr bzw. Ausscheiden des Mitarbeiters abzugelten. (Urteile vom 20.1.2009, Rs. C-350/06 und C-520/06) (Abruf-Nr. 090312)  

Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 3 | ID 125122