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01.10.2004 | Maklervertrag

Geschäftskunden - zwei Verträge notwendig?

Ein Versicherungsmakler hat einen Rechtsanwalt als Kunden. Er möchte wissen, ob zwei Maklerverträge notwendig sind - einer für den Anwalt als Privatperson, einer für ihn als Geschäftsmann. Oder deckt ein Maklervertrag beide Fälle ab? Wir haben Rechtsanwalt Dr. Frank Baumann aus Hamm gefragt.

Antwort: Dem Makler ist zu empfehlen, einen Maklervertrag zu verwenden und im Rahmen dieses Vertrags explizit zu klären, ob auch die betrieblichen oder nur die privaten Versicherungsverträge betreut werden sollen. Das kann, wenn zunächst vergessen, auch im Rahmen einer zusätzlichen Vereinbarung geschehen.

Wichtig: Zwei Maklerverträge sind nur sinnvoll, wenn der Makler auf Grund unterschiedlicher Haftungsrisiken mit unterschiedlichen Haftungsbeschränkungen oder Verjährungsregeln arbeiten will.

Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 1 | ID 98435