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05.07.2010 | LV-Finanzierung

Bankübliches Disagio ist steuerunschädlich

Dient ein Kredit, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, dazu, unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu finanzieren, so ist das bei bis 2004 abgeschlossenen Darlehenspolicen für die Steuerfreiheit nach zwölfjähriger Laufzeit unschädlich. Dabei darf nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (BFH) die mit der Lebensversicherung abgedeckte Finanzierung auch ein bankübliches Disagio umfassen. Das begünstigte Darlehen müsse nämlich lediglich der Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dienen, nicht hingegen unmittelbar der Anschaffung selbst. (Urteil vom 19.1.2010, Az: VIII R 40/06) (Abruf-Nr. 101143)  

Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 4 | ID 136863