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01.10.2004 | Krankenversicherung

Leistungsbegrenzung in TB/KK 99 ist wirksam

Wichtig für das Gespräch mit Ihren PKV-Kunden: Ein privater Krankenversicherer kann die Erstattung von Psychotherapie-Aufwendungen auf bis zu 30 Sitzungen je Kalenderjahr beschränken. Der Bundesgerichtshof (BGH) erachtet eine entsprechende Klausel in den Tarifbedingungen TB/KK 1999 für wirksam. Der Versicherungsnehmer könne erneut 30 Sitzungen ersetzt verlangen, falls

  • die Behandlung über den Zeitraum von einem Kalenderjahr hinausgehe oder
  • er nach zunächst abgeschlossener Therapie zu einem späteren Zeitpunkt wieder erkranke.

    Die Klausel mache die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Nachteile auch ausreichend deutlich, so der BGH. Sie zeige dem Versicherungsnehmer, dass er bei langwieriger Therapie beteiligt werde. (Urteil vom 16.6.2004, Az: IV ZR 257/03; Abruf-Nr.  041907 )

    Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 3 | ID 98438