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01.05.2003 | Krankenversicherung

Erstattung der Kosten für Privatklinik-Aufenthalt

Eine private Krankenversicherung muss die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung in einer Privatklinik tragen. Dies gilt, selbst wenn die zwischen Klinik und Patient vereinbarte Pauschalvergütung um ein Vielfaches höher ist als in öffentlichen Krankenhäusern, so der Bundesgerichtshof (BGH). Eine Erstattung auf die Höhe der Pflegesätze in öffentlichen Krankenhäusern zu beschränken, wäre mit dem von privaten Krankenversicherungen zugesagten Recht auf freie Klinikwahl unvereinbar. Dieses Recht stehe unter keinem bestimmten Abrechnungsmodus, begründete der BGH seine Entscheidung. Vielmehr beurteile sich die Notwendigkeit der Heilbehandlung allein aus medizinischer Sicht. Selbst die im Streitfall um 900 Prozent erhöhte Fallpauschale der Privatklinik war daher rechtens. (Urteil vom 12.3.2003, Az: IV ZR 278/01; Abruf-Nr.  030589 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2003 | Seite 4 | ID 98184