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01.08.2006 | Kapitalanlagen

Pauschalbesteuerung ausländischer Erträge rechtswidrig?

Das Urteil des Finanzgerichts Berlin ist rechtskräftig, wonach die bis Ende 2003 geltenden Vorschriften im Auslandinvestmentgesetz EU-rechtswidrig sind, weil sie schwarze ausländische Investmentfonds benachteiligen (Urteil vom 8.2.2005, Az: 7 K 7396/02; Abruf-Nr.  051398 , sehen Sie dazu auch Ausgabe 3/2006, Seite 20 ). Das Finanzamt hat jetzt die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH, Az: VIII R 20/05) zurückgenommen. Was tun?

Unser Tipp: Anleger sollten Bescheide in punkto pauschal besteuerte Fondserträge weiter offen halten und sich auf die noch unter dem Aktenzeichen VIII 2/06 beim BFH anhängige Revision beziehen. Der BFH hat entschieden, dass das Gebot des freien Kapitalverkehrs und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt sein könnten. Nach seinem Beschluss ist Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, weil die Ungleichbehandlung gegen Artikel 3 GG verstößt. (Beschluss vom 14.9.2005, Az: VIII B 40/05; Abruf-Nr.  060188 )

Quelle: Ausgabe 08 / 2006 | Seite 3 | ID 98782