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05.02.2010 | Frage aus der Praxis

Was heißt „Vermittlung an im europäischen Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer“?

Das neue Vermittlerrecht verpflichtet Sie nicht, Versicherungen von Versicherern anzubieten, die keinen Sitz oder keine Niederlassung in Deutschland haben. Entsprechend haben wir daher in unserer Musterformulierung zum Maklervertrag eine Beschränkung des Leistungsumfangs wie folgt vorgeschlagen (Ausgabe 1/2008, Seite 6):  

  • Der Makler berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur Versicherer, die von der BaFin beaufsichtigt werden und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten.
  • Ausländische Versicherer bleiben unberücksichtigt.
  • Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Makler freigestellt, Versicherungen auch an im europäischen Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu vermitteln. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht allerdings nicht.

 

Ein Leser möchte wissen, ob Versicherer in der Schweiz oder Irland zum „europäischen Dienstleistungsverkehr“ zählen, ob er diese berücksichtigen darf und - wenn ja - welche Probleme sich daraus ergeben können? Lesen Sie nachfolgend unsere Antworten.  

 

Was bedeutet „Europäischer Dienstleistungsverkehr“

Mit der Bezeichnung „europäischer Dienstleistungsverkehr“ ist gemeint, dass innerhalb der Länder der EU ein freier Dienstleistungsverkehr herrscht, also Dienstleistungen vom Heimatstaat aus grenzüberschreitend ohne Einschränkung angeboten werden können. Daher kann ein Versicherer zum Beispiel aus Irland seine Produkte in Deutschland anbieten, ohne eine örtliche Niederlassung zu haben. Die Schweiz gehört dagegen nicht zu diesem Kreis.