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01.04.2003 | EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung

So sieht Ihre berufliche Zukunft aus

Am 9. Dezember 2002 wurde nach langer Diskussion die EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung verabschiedet. Seit 15. Januar 2003 ist die Richtlinie in Kraft und muss innerhalb der nächsten zwei Jahre in deutsches Recht umgesetzt werden. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte der Richtlinie vor und sagen Ihnen, welche berufliche Zukunft sich für Sie als Vermittler daraus ergibt.

Unser Service: Die Richtlinie finden Sie im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .

Für wen gilt die Richtlinie?

Die Richtlinie gilt für alle Agenten, Mehrfachagenten, Makler und Finanzdienstleister, sofern sie Versicherungsprodukte vertreiben. Zu Gunsten von so genannten "vertraglich gebundenen Versicherungsvermittlern" - Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagenten mit Haftungsfreistellung(en) - sieht die Richtlinie an manchen Stellen Ausnahmen vor. Zu welchen Ausprägungen sie kommen werden, bleibt der Umsetzung in nationales Recht vorbehalten.

Wichtig: Nicht erfasst sind Personen, die im Rahmen einer anderen Berufstätigkeit (zum Beispiel als Steuerberater) gelegentlich über Versicherungsschutz beraten oder informieren ("Annexvertreter").

Welche Anforderungen muss der Vermittler erfülle

Alle Versicherungsvermittler sollen künftig bei einer Behörde Ihres Herkunftsstaats eingetragen werden. Die Richtlinie sieht für "vertraglich gebundene Vermittler" alternativ vor: Sie können in ein unter behördlicher Aufsicht stehendes Unternehmensregister eingetragen werden oder sie brauchen sich nicht registrieren lassen (Artikel 3 Absatz 1).

Wichtig: Wer die Eintragung vornimmt und wer das/die Register führen wird, steht noch in den Sternen: Im Gespräch sind die Gewerbeämter oder mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben beliehene Institutionen.