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01.10.2007 | Darlehen mit Lebensversicherung abgesichert

Zeitraum von mehr als 30 Tagen unschädlich?

Immer wieder gibt es bei bis 2004 abgeschlossenen und zu Finanzierungszwecken verwendeten Lebensversicherungen Streit über die Frage, ob diese steuerschädlich verwendet wurden.  

 

So musste jetzt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf entscheiden, ob das mit der Lebensversicherung gesicherte Darlehen „unmittelbar“ zur Finanzierung der Anschaffungskosten verwendet wird, wenn es zunächst auf ein Kontokorrent- oder Sparkonto überwiesen und erst nach mehr als 30 Tagen zur Bezahlung abgebucht wird?  

 

Die Entscheidung des FG

Das FG hält dies im konkreten Fall für steuerunschädlich. Trotz der Verweildauer von mehr als 30 Tagen habe noch ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Auszahlung des Darlehens und der Anschaffung des Wirtschaftsguts bestanden.