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01.10.2004 | Büroräume

Miete für Büroräume ohne Umsatzsteuer

Ein Leser fragte die Redaktion, was er tun soll, wenn der Vermieter ihm für die Vermietung der Büroräume Umsatzsteuer in Rechnung stellt. Wir fragten Steuerberaterin Jessica Heep aus Meinerzhagen.

Antwort: Grundsätzlich ist die Vermietung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter darf aber zur Umsatzsteuerpflicht optieren, wenn er an einen Unternehmer vermietet und dieser die Räume zur Erzielung umsatzsteuerpflichtiger Umsätze nutzt. Das ist bei Versicherungsmaklern nicht der Fall. Die Vermittlung von Versicherungen ist umsatzsteuerfrei. Die Umsatzsteuer wird damit zu Unrecht in Rechnung gestellt. Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin. Er muss die Rechnungen berichtigen.

Quelle: Ausgabe 10 / 2004 | Seite 3 | ID 98439