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02.03.2009 | Anlagevermittlung

Fehlende Risikoaufklärung über „Schneeballsystem“

Ein Anlageberater muss einen in finanziellen Dingen unerfahrenen Anleger, der nach einer sicheren Kapitalanlage verlangt, über das Risiko im Zusammenhang mit einem Beteiligungsgeschäft in Form eines „Schneeballsystems“ aufklären. Nach Ansicht des Landgerichts München I ist das Risiko für einen Fachmann von vornherein absehbar, dass derartige Umsatzbeteiligungen nur bis zum Höhepunkt der Interessentenwerbung erfolgreich sind und danach in sich zusammenbrechen. Verzichtet der Anlageberater auf die Risikoaufklärung, zieht dies wie im Münchener Fall die Haftung nach sich. (nicht rechtskräftiges Urteil vom 1.4.2008, Az: 28 O 21676/07) (Abruf-Nr. 083074)  

Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 3 | ID 125124