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04.04.2011 | Abgeltungsteuer

Musterprozesse zur Einschränkung des WK-Abzugs

Bei den Finanzgerichten Münster und Baden-Württemberg sind neue Musterprozesse anhängig, in denen Steuerzahler gegen die Einschränkung des Werbungskostenabzugs seit der Einführung der Abgeltungsteuer vorgehen. Die Verfahren tragen die Aktenzeichen 6 K 607/11 F (Münster) und 9 K 1637/10 (Baden-Württemberg).  

Praxishinweis: Seit der Einführung der Abgeltungsteuer können Werbungskosten, die im Zusammenhang mit Kapitalanlagen entstehen, nicht mehr gesondert geltend gemacht werden. Vielmehr werden die Werbungskosten mit dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr und Person (1.602 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) pauschal abgegolten. Betroffene Steuerzahler können sich nun auf die neuen Verfahren berufen. Ob die Finanzverwaltung Einsprüche ruhen lässt, ist jedoch noch ungewiss. Ein Anspruch auf Zwangsruhe besteht nämlich erst, wenn ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist. Betroffene Steuerzahler sollten dennoch - unter Angabe der beiden Aktenzeichen - versuchen, das Ruhen ihres Einspruchsverfahrens zu erreichen.  

 

Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 3 | ID 143551