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  • · Fachbeitrag · WertMinderung

    Gibt es eine neue allgemeingültige Minderwertberechnungsmethode?

    | Ein Schadengutachter fragt, ob die Angabe eines Versicherers richtig sei, es gebe nun mit der Wertminderungs-Berechnungsmethode MFM eine allgemeingültige Methode zur Berechnung der Wertminderung. Die Antwort lautet „Nein“ und zeigt, warum die Marktkenntnis eines Sachverständigen unverzichtbarer Bestandteil einer wie auch immer gearteten Rechenschieber-Methode sein muss. Gleichzeitig erläutert der Beitrag aber auch, warum ein Gerichtsverfahren wegen „zu geringer Wertminderung“ eventuell nicht von Erfolg gekrönt ist. |

     

    Frage: Wir haben für das Fahrzeug unseres Kunden ein Schadengutachten erstellt. Nun hat die gegnerische Versicherung mit einem Schreiben an unseren Kunden auf die neue Wertminderungs-Berechnungsmethode MFM hingewiesen, mit der Begründung: „Die derzeit in erster Linie zugrunde gelegte MFM, die 2012 die Methode Halbgewachs abgelöst hat, findet bei seiner Berechnung keine Anwendung. Die MFM ist als realistischste Methode anzusehen, da sie in erster Stufe auch die Marktrelevanz berücksichtigt. Die Methode Ruhkopf/Sahm gilt bei den Gerichten als überholt, da sie seit 1962 nicht mehr angepasst wurde.“ Ist diese Methode lediglich eine Berechnungsmethode der Versicherung und die Begründung schlichtweg erfunden oder müssen wir uns auf diese Methode verweisen lassen? Natürlich wurde unsere Wertminderung von 800 Euro (Berechnung durch Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs und BVSK) auf 500 Euro (Berechnung durch MFM der Versicherung) gekürzt.

     

    Antwort: Es gibt mindestens sechzehn verschiedene Wertminderungsberechnungsmethoden. Jede einzelne hat ihre Stärken und Schwächen. Von Zeit zu Zeit darüber nachzudenken, ist kein Fehler. Und so kann die vom Versicherer favorisierte Methode, die wie die alte „Halbgewachs“-Methode dem Umfeld der DEKRA entstammt, jedenfalls für sich in Anspruch nehmen, auf aktuellen Überlegungen zu beruhen. Andere Methoden stammen tatsächlich noch aus der Urzeit der Professionalisierung der Schadenabwicklung.