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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung/Kasko

    Kaskoversicherer verlangt Scheinwerfer heraus und verweigert bis dahin die Zahlung

    | Die Scheinwerfer mit den abgerissenen Laschen machen gerade Karriere in der Schadenabwicklung. Sie sind ja weiter brauchbar und mit Reparaturlaschen nutzbar. Jedoch geht der Anspruch auf einen neuen Scheinwerfer, weil der Reparatursatz keine Abreißfunktion mehr hat. So hat ein Versicherungsgutachter den Komplettersatz kalkuliert. Doch jetzt gibt es im Nachhinein Schwierigkeiten. Dazu erreichte UE folgende Leserfrage: |

     

    Frage: Bei einem Kaskoschaden haben wir - dem Gutachten folgend - einen neuen Scheinwerfer verbaut und den alten entsorgt. Die Rechnung liegt dem Versicherer vor. Er hat die Kosten zum Teil erstattet, aber alle Kostenpositionen um den Scheinwerfer zurückbehalten. Die wolle er erst zahlen, wenn der Scheinwerfer mit den abgerissenen Laschen bei ihm eingetroffen ist. Im Vorfeld war davon keine Rede. Was nun?

     

    Antwort: Der Kaskoversicherer hat kein Recht auf Herausgabe des beschädigten Scheinwerfers. Das trauen wir uns zu sagen, obwohl wir keine Einsicht in den Vertrag Ihres Kunden hatten. Wenn der Versicherer also bei dieser Haltung bleibt, ist Ihr Kunde eindeutig im Recht. Also sollte er gegen den Versicherer auf Zahlung des Restbetrags klagen.