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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Fremdrechnungen offenlegen? Versicherer immer dreister!

    | Werkstätten kaufen manche Leistungen des Gesamtvorganges „Unfallreparatur“ bei Subunternehmern ein. Meist ist es die Lackierung, manchmal die Firmenbeschriftung, bei Lkw können es Arbeiten an der Kühlanlage oder am mitgeführten Ladekran sein. Und damit ist die Liste noch nicht vollständig. Immer wieder wollen Versicherer diese Fremdrechnungen sehen, bevor sie die Kosten der Hauptrechnung erstatten wollen. Zurecht? |

     

    Frage: Im Streit um die Offenlegung einer Fremdrechnung stellte sich der Versicherer auf den Standpunkt: Alle ablehnenden Urteile, die es gebe, bezögen sich auf Haftpflichtvorgänge. Für Kaskovorgänge sei es eindeutig so, dass die Lackiererrechnung vorgelegt werden müsse. Ist das richtig?

     

    Antwort: Nein, das ist nicht richtig, das ist nur dreist. Denn es ist völlig gleichgültig, was für eine Schadenart vorliegt. Ihr Innenverhältnis zum Subunternehmer geht noch nicht einmal Ihren Kunden etwas an, geschweige denn einen Versicherer.