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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Ersatz der Vorfälligkeitsentschädigung beim Totalschaden

    | Ein UE-Leser möchte wissen: Unser Kunde hat sein Fahrzeug über einen Kredit bei seiner Hausbank finanziert. Kurz darauf hat er einen Totalschaden erlitten. Um das Fahrzeug zu verwerten, hat er den Kredit abgelöst. Er konnte den offenen Betrag aus der Versicherungsleistung heraus bezahlen. Für die vorzeitige Beendigung des Darlehens berechnet die Bank ihm aber nun eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Versicherer weigert sich, diesen Betrag zu erstatten, denn der sei im vertraglichen Verhältnis mit der Bank begründet und nicht in dem Unfallschaden. Ist das richtig? |

     

    Antwort: Denkt man sich den Unfall weg, wäre die Vorfälligkeitsentschädigungsforderung der Bank nicht entstanden. Also ist diese Kostenposition kausal auf das Unfallereignis zurückzuführen. Das ist wie mit den Ab- und Anmeldekosten und denen für neue Kennzeichen: Kosten, die wegen des unfallbedingten Fahrzeugwechsels entstehen, sind zu ersetzen. Ein Urteil zu dieser Frage können wir allerdings nicht präsentieren.

     

    Wichtig | Halten Sie sich aus der Regulierung dieser Schadenposition heraus, auch wenn sie Einfluss auf die wirtschaftliche Potenz Ihres Kunden bei der Ersatzbeschaffung hat. Denn wenn Sie sich darum kümmern, verstoßen Sie eindeutig gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Das ist Anwaltssache.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 2 | ID 42863425