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  • 26.06.2018 · Nachricht · Sachverständigenhonorar/Gutachten

    Keine Preisvorgabe für die Erstattung der Gutachtenkosten

    | Das Schreiben des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers an den Geschädigten, er könne bei dem Sachverständigenverbund SV-NET ein Schadengutachten für maximal 280 Euro erhalten, weshalb der Versicherer auch keinen höheren Betrag erstatten werde, ist ohne rechtliche Wirkung. Denn der Geschädigte kann nicht vergleichen, ob die Offerte gleichwertig ist, entschied das AG Rosenheim. |