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  • · Fachbeitrag · Restwert

    Vorlage des Gutachtens vor Restwertverkauf

    | Muss das Schadengutachten hinsichtlich des Restwerts vor Verkauf des verunfallten Fahrzeugs dem Versicherer vorgelegt werden, damit der Gelegenheit bekommt, den Restwert zu überbieten? Zwei weitere Gerichte sagen „Nein“. |

     

    Gegen eine Vorlagepflicht haben sich ausgesprochen: