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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Vorlackierter Stoßfänger und Farbabweichung

    | Die Kosten der Farbangleichung sind ein Dauerthema der Schadenregulierung. Nun fragt ein UE-Leser, wie die Dinge liegen, wenn der Hersteller den Stoßfänger schon vorlackiert liefert. |

     

    Frage: Stoßfänger werden aktuell von einigen Herstellern wahlweise oder ausschließlich in lackiertem Zustand geliefert. Der Stoßfänger kostet dann natürlich weit mehr, als ein unlackiertes Teil, aber doch noch etwas weniger, als wenn die Lackierung erst vor Ort vorgenommen wird. Jedenfalls dann, wenn das zu reparierende Fahrzeug schon etwas älter ist, kommt es dabei regelmäßig zu Farbtonabweichungen. Also muss der bereits lackierte Stoßfänger nochmal lackiert werden. Ein Versicherer schreibt nun in einem solchen Fall an den Anwalt unseres Kunden: „Die Lackierung des Stoßfängers haben wir nicht erstattet. Hier liegt unserer Auffassung nach ein Gewährleistungsanspruch gegen die ausführende Werkstatt vor.“ Das kann doch wohl nicht sein, oder?

     

    Antwort: Zunächst einmal ist es eindeutig, dass der Kunde jedenfalls bei Haftpflichtschäden einen Anspruch auf den passenden Farbton hat. Bei Kaskoschäden kommt es, wie immer, auf die jeweiligen Bedingungen an. Ein Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen die Werkstatt setzt voraus, dass die Werkstatt etwas falsch gemacht hat.