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  • · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Reparaturablaufplan als Nebenpflicht kostenlos?

    | Die Erstellung von Reparaturablaufplänen ist lästig. Deshalb berechnen inzwischen viele Betriebe den Aufwand dafür. Das wiederum wurmt die Versicherer. In diesem Zusammenhang fragt ein Leser, ob er den Reparaturablaufplan kostenlos anfertigen muss. |

     

    Frage: Ein Anwalt, den sich der Kunde ohne unser Zutun ausgesucht hat, schreibt uns, es gebe mit dem gegnerischen Versicherer Streit um die Dauer der Entschädigung für den Nutzungsausfall. Der Versicherer wolle nun einen Reparaturablaufplan, den der Anwalt hiermit anfordere. Allerdings endet das Schreiben mit diesen Sätzen: „Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass Sie für die Zurverfügungstellung des Reparaturablaufplans keine weiteren Kosten geltend machen dürfen. Insofern handelt es sich um eine Nebenpflicht aus dem mit Ihnen zustande gekommenen Werkvertrag.“ Hat er Recht?

     

    Antwort: Nein. Bei Verzögerungen im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es nicht darauf an, warum der Reparaturablauf sich verzögert, solange der Geschädigte das nicht beeinflussen kann. Deshalb sind Reparaturablaufpläne für nichts anderes da, als dem Sachbearbeiter des Versicherers eine Unterlage zu geben, die ihn im Innenverhältnis zum Arbeitgeber revisionssicher macht. Für diesen internen Zweck löst die Versicherungswirtschaft in den Kfz-Betrieben einen großen Aufwand aus.