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  • 24.04.2017 · Nachricht · Reparaturkosten

    Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs: Kein Abzug!

    | War die Werkstatt ausgelastet, als sie ein werkstatteigenes Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfallschaden reparierte, muss der Versicherer die Kosten so erstatten, als sei es ein Kundenfahrzeug. Diese Ansicht vertritt auch das AG Remscheid. |