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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Probefahrtkosten im Gutachten und in der Rechnung

    | Sieht das Schadengutachten eine Probefahrt nach erfolgter Reparatur vor, und hat die Werkstatt die Probefahrt nach der Reparatur durchgeführt und berechnet, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer sie erstatten, entschied das AG Ravensburg. |

     

    PRAXISHINWEIS | Wie das AG Ravensburg (Urteil vom 03.05.2017, Az. 5 C 252/17, Abruf-Nr. 193756, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen) haben bereits entschieden:

    Alle drei Gerichte folgen damit der Linie, dass der Geschädigte die Reparatur so in Auftrag geben darf, wie der Schadengutachter sie vorgesehen hat.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Textbaustein 352: Kosten für Probefahrt sind erstattungspflichtig (H) → Abruf-Nr. 40314650
    • Beitrag „Kosten für Probefahrt erstattungspflichtig“, UE 11/2016, Seite 2 → Abruf-Nr. 44327150
    Quelle: Ausgabe 06 / 2017 | Seite 4 | ID 44690649