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  • · Fachbeitrag · Reinigungskosten

    Reinigungskosten rund um Lackierung erstattungsfähig

    | Reinigt der Reparaturbetrieb die zu lackierenden Flächen vor der Lackierung, um den Farbton zu bestimmen und hinterher, um „Farbstaub“ zu entfernen, sind die dafür entstandenen Kosten bei Haftpflichtschäden erstattungsfähig, urteilte das AG Geldern). |

     

    Es ging um 46,41 Euro, die der Versicherer nicht erstatten wollte. Er berief sich unter anderem darauf, dass die Lackierung von der Werkstatt fremdvergeben wurde. Und er hat bestritten, dass die Reinigung notwendig war. Auf alles das kommt es nicht an, urteilte das Gericht. Denn die Ersatzpflicht des Geschädigten erstreckt sich sogar auf Mehrkosten, die ohne Schuld des Geschädigten durch unsachgemäße Maßnahmen der von ihm beauftragten Werkstatt verursacht worden sind. Also komme es auf die objektive Notwendigkeit nicht an (AG Geldern, Urteil vom 25.4.2014, Az. 4 C 119/14; Abruf-Nr. 141454; eingesandt von Rechtsanwältin Dr. Julia Holtermann, Geldern).

     

    PRAXISHINWEIS | Das ist schadenrechtlich goldrichtig und zeigt, dass es eben nicht um Fragen aus dem Werkvertrag zwischen dem Kunden und der Werkstatt, sondern um Fragen aus dem Schadenersatzverhältnis zwischen dem Kunden und dem Versicherer geht. Daran ändert im Übrigen auch eine Abtretung nichts.