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  • 01.04.2014 · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    Klare Haftungslage heißt nicht „einfach gelagerter Fall“

    | Dass die Haftungssituation bei einem Unfall (Hier: Eindeutige Vorfahrtsverletzung) von Anfang an klar und unstreitig ist, bedeutet nicht, dass damit ein „einfach gelagerter Fall“ vorliegt. Nimmt der Geschädigte also zur Durchsetzung seiner Forderungen anwaltliche Hilfe in Anspruch, muss der Schädiger ihm die dadurch entstehenden Kosten erstatten, entschied das AG Esslingen. Und das AG Böblingen schlägt in die gleiche Kerbe. |