Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    Erstattung der Anwaltskosten auch für Firmenkunden

    | Wie so viele Gerichte zuvor sind das AG Melsungen, das AG Wiesbaden und das AG Bad Neustadt a. d. Saale der Ansicht, dass auch Firmenkunden mit Erfahrung in der Abwicklung von Unfallschäden Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten haben. |

     

    • Das AG Melsungen ist der Auffassung, mit Streit um die Höhe des Schadens sei jederzeit zu rechnen. Daher habe auch der Geschädigte, der einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb unterhält und wegen der Flottengröße Erfahrung mit Unfallschäden hat, Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten (AG Melsungen, Urteil vom 7.7.2016, Az. 4 C 143/16 [70], Abruf-Nr. 187478, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Böhling, Hannoversch Münden).
    • Genauso entschied das AG Wiesbaden mit der Bemerkung, es sei nicht zweifelsfrei vorhersehbar, dass die Beklagte (ein in Wiesbaden ansässiger Versicherer) ohne weiteres ihrer Ersatzpflicht in vollem Umfang nachkommen werde. Bei dem vorliegenden wirtschaftlichen Totalschaden komme es auf verschiedene Rechtsfragen an. Daran ändert nichts, dass die Geschädigte eine Leasinggesellschaft ist (AG Wiesbaden, Urteil vom 23.5.2016, Az. 93 C 60/16 [77], Abruf-Nr. 187477, eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim).
    • Das AG Bad Neustadt a. d. Saale sieht, dass bei Totalschäden regelmäßig Streit um den Restwert entbrennt und andere Schadenpositionen oft Anlass zum Streit geben. Daher ist anwaltliche Unterstützung aus der allein maßgeblichen Sicht des Geschädigten zu Beginn der Regulierung sinnvoll. Das wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Versicherer in der konkreten Regulierung überraschend keinen Einwand erhoben hat (AG Bad Neustadt a. d. Saale, Urteil vom 23.6.2016, Az. 1 C 35/16, Abruf-Nr. 187746, eingesandt von Rechtsanwalt Jörg-Ullrich Cappel, Rüsselsheim).

     

    PRAXISHINWEIS | Dass immer mehr Geschädigte erkennen, ohne anwaltliche Unterstützung in der Schadenregulierung voraussichtlich den Kürzeren zu ziehen, führt bei den Versicherern, die diese Entwicklung durch ihr Regulierungsverhalten herbeiführen, zu mittlerer Panik. Denn wo Profis am Werk sind, kürzt es sich nicht so leicht. Also wird das Recht auf die Erstattung der Anwaltskosten attackiert. Die Gerichte sehen jedoch auch jeden Tag, welche unsinnigen Kürzungsversuche viele Versicherer unternehmen. Die Rechtsprechung zur Erstattung der Anwaltskosten ist daher mit wenigen Ausnahmen stabil.

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2016 | Seite 2 | ID 44189798