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  • · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    Erstattung der Anwaltskosten auch für Autovermieter

    | Auch ein Autovermieter darf für die Regulierung von fremdverschuldeten Schäden an seinen Fahrzeugen einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten dafür muss der Schädiger bzw. dessen Versicherer erstatten, entschied das AG Nürnberg. |

     

    Einige Versicherer haben bei kleinen Schäden in Fuhrparks die Strategie gewechselt. Sie zahlen auf das Anwaltsschreiben sofort und ohne jede Kürzung, wo sie früher in den Krümeln gekürzt hätten. Allerdings erstatten sie dann die Anwaltskosten nicht mit der Begründung, das sei ja ein ganz einfacher Fall gewesen. Dem hat das AG Nürnberg eine klare Absage erteilt (AG Nürnberg, Urteil vom 30.9.2015, Az. 22 C 5151/15, Abruf-Nr. 145607, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Müller, Nürnberg):

     

    • Es kommt nicht darauf an, wie sich die Regulierung im Nachhinein darstellt, sondern ob der Geschädigte im Vorhinein Schwierigkeiten bei der Regulierung befürchten muss. Auch wenn die Haftungssituation eindeutig ist, ändert das nichts. Regelmäßig seien dennoch Streitigkeiten um die Schadenpositionen zu befürchten. Dabei stützt sich das Gericht auf die Erfahrung aus den dort zu bearbeitenden Prozessen.