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  • · Fachbeitrag · Abschleppkosten

    Keine Preisvergleichspflicht bei Abschleppkosten

    | Eine Unfallstelle ist möglichst schnell zu räumen, auch um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Es müssen daher keine Vergleichsangebote zu den Abschleppkosten eingeholt werden, entschied das LG Hof ( Urteil vom 9.2.2016, Az. 22 O 81/15, Abruf-Nr. 146405 , eingesandt von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg). |

     

    Weiterführende Hinweise

    • Textbaustein 284: Kürzung der Abschleppkosten rechtswidrig (H)