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  • · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze

    Versicherer zweifelt den WBW an, um die 130-Prozent-Grenze zu sprengen

    | In der 130-Prozent-Frage geht es regelmäßig um „Alles oder Wenig“. So versuchen Versicherer, für die 130-Prozent-Schäden ein großes Ärgernis sind (WBW mal 1,3 statt WBW minus Restwert!), immer wieder, einen solchen Anspruch zu torpedieren. In einem Fall, den ein UE-Leser der Redaktion geschildert hat, hat der Versicherer einfach den WBW niedriger angesetzt, um die 130-Prozent-Grenze zu sprengen. Der Leser fragt: Zu Recht? |

     

    Frage: Die vom Sachverständigen unseres Kunden prognostizierten Reparaturkosten lagen unterhalb der 130-Prozent-Linie. An den Reparaturkosten rüttelt der Versicherer nun gar nicht. Aber er behauptet, der Wiederbeschaffungswert (WBW) sei zu hoch bemessen. Bei einem korrekten WBW rutschten die Reparaturkosten über die 130-Prozent-Grenze. Er hat den WBW mit 200 Euro weniger bemessen und uns nur die Differenz aus WBW und Restwert überwiesen. Kann das richtig sein?

     

    Unsere Antwort: Wir warten schon lange darauf, dass sich die Streitigkeiten generell auf den WBW ausweiten. Beim Restwert versuchen es die Versicherer immer wieder, bei den Reparaturkosten fast immer, die Positionen zu verschieben.