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  • 21.10.2015 · Fachbeitrag · 130-Prozent-Grenze

    Prognoserisiko bei Überschreiten der 130-Prozent-Grenze

    | Prognostiziert das Schadengutachten Reparaturkosten innerhalb der 130-Prozent-Grenze, liegen diese am Ende aber darüber, trägt dieses Risiko der Schädiger. Der muss die Reparaturkosten dann erstatten. Das LG Köln widerlegt mit seinem Urteil die gelegentliche Behauptung, bei 130-Prozent-Schäden sei das Prognoserisiko doch beim Geschädigten angesiedelt . |