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  • · Nachricht · Mietwagen

    Geschädigter hat kein Geld ‒ 73 Tage Mietwagen

    | Wenn der Geschädigte die Reparaturkosten (hier: 19.147 Euro an einem finanzierten Fahrzeug) nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, und er den Versicherer darauf hinweist, ist der Versicherer für die gesamte Mietwagendauer eintrittspflichtig. Das gilt auch für die Zeit bis zur Bestätigung seiner Haftung, wenn der Geschädigte erst danach den Reparaturauftrag erteilt, entschied das AG Coburg. |

     

    Entscheidend sind da immer zwei Faktoren:

    • Der Geschädigte kann die Reparaturkosten aus dem Haben nicht aufbringen (dass er nicht in Vorleistung treten will, obwohl er könnte, genügt nicht). Nur dann darf er auf Kosten des Versicherers auf die Zusage des Versicherers warten, bevor er den Reparaturauftrag erteilt.