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  • 15.02.2018 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Abermals: Nicht als Mietwagen zugelassen birgt ein hohes Risiko

    | Ist ein dem Unfallgeschädigten übergebener Mietwagen nicht als Mietwagen zugelassen, muss der Schädiger bzw. sein Versicherer dennoch die Mietwagenkosten erstatten. Jedoch: Ein solches Verhalten ist wettbewerbswidrig, entschied das AG Landau an der Isar. Lesen Sie, welche Lehren Sie daraus ziehen sollten. |