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  • 27.07.2015 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Verunfalltes Taxi – Zu langes Warten auf ein neues Fahrzeug

    | Wenn ein Taxi bereits sieben Monate alt ist und rund 52.000 km Laufleistung aufweist, hat der geschädigte Taxiunternehmer bei einem Totalschaden nur Anspruch auf ein gebrauchtes Fahrzeug. Bestellt er ein Neues, geht die dadurch verursachte zusätzliche Ausfallzeit nach Ansicht des LG Duisburg zu seinen eigenen Lasten. |