Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Keine Pflicht zur Einschaltung der Vollkasko

    | Ist der Geschädigte nach Fertigstellung der Unfallreparatur seines Fahrzeugs nicht in der Lage, aus eigenen Mitteln in Vorlage zu treten - was bei einem Schaden von mehr als 12.000 Euro naheliegend ist -, muss er nicht seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, um den gegnerischen Haftpflichtversicherer vom ausufernden Ausfallschaden zu entlasten. Allerdings muss er den Versicherer warnen, dass zusätzlicher Ausfallschaden entsteht (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 18.8.2014, Az. 115 C 3033/14; Abruf-Nr. 142763 ; eingesandt von Rechtsanwalt Bert Handschumacher, Berlin). |

    Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 4 | ID 42958085