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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Die Not- und Eilsituation und der Mietwagenpreis

    | Zwei aktuelle Entscheidungen lenken abermals den Blick auf die Not- und Eilsituation bei der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeugs. Denn die Not- und Eilsituation wird beim Streit um die berechtigte Höhe der Mietwagenkosten oft übersehen. Die Botschaft dieses Beitrags liegt aber nicht darin, die Not- und Eilsituation dafür zu verwenden, um ausnutzende Höchstpreise zu berechnen, sondern darin, Zusatzargumente dafür zu finden, warum Ihr normaler Preis dann umso einfacher durchzusetzen ist. |

     

    Hintergrund | In der Not- und Eilsituation kommt es auf keine der Mietwagenkostenschätzungslisten an, nicht auf den Schwacke-Mietpreisspiegel, nicht auf den Fraunhofer-Marktpreisspiegel und nicht auf deren Mittelwert. Es kommt nur auf die Pflichten und Möglichkeiten des Geschädigten in der konkreten Situation an.

    Anmietung um 18:20 Uhr 110 km vom Heimatort entfernt

    Eines der beiden aktuellen Urteile kommt vom AG Hanau. Der Geschädigte verunfallte in Hanau an einem Werktag gegen 17:15 Uhr und war auf der Durchreise zu seinem etwa 110 Kilometer entfernten Heimatort. Nach Abwicklung der Unfallmodalitäten bekam er dann von einem örtlichen Autovermieter über dessen örtlichen Notdienst gegen 18:20 Uhr einen Mietwagen.