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  • 11.01.2010 | Vorteilsausgleich

    Neu-für-alt-Abzug oder Wertverbesserung

    Eine Position, bei der gerne mal ein Hunderter verloren geht, ist der Vorteilsausgleich. Richtig ist: Hat der Geschädigte durch die Reparatur einen wie auch immer gearteten wirtschaftlich für ihn wirksamen Vorteil, muss dieser Vorteil ausgeglichen werden. Falsch ist aber, rein theoretische Vorteile wirtschaftlich in Ansatz zu bringen.  

     

    Also lohnt es, dort einmal genauer hinzuschauen.  

    Streit um Worte

    Zurückgehend auf alte Lehrsätze in der Sachverständigenausbildung haben manche Gutachter verinnerlicht, Neu-für-alt-Abzüge gebe es nur bei Kasko. Beim Haftpflichtschaden gehe es immer nur um eine Wertverbesserung des ganzen Fahrzeugs.  

     

    Das ist nach unserer Einschätzung so nicht richtig. Und die Instanzrechtsprechung macht diese Differenzierung auch nicht mit.