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  • 04.06.2009 | Unfallreparatur

    Reparatur in eigener Werkstatt: Voller Schadenersatz

    Wird ein werkstatteigenes Auto beschädigt und in der eigenen Werkstatt repariert, schuldet der gegnerische Haftpflichtversicherer den Marktpreis der Reparatur. Voraussetzung ist allerdings, dass die Werkstatt ausgelastet war, so dass Fremdreparaturen „geschoben“ werden mussten (AG Halle/Westfalen, Urteil vom 25.9.2008, Az: 2 C 1115/07; Abruf-Nr. 091674). Das Urteil liegt ganz auf der Linie höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung. Es erstaunt uns immer wieder aufs Neue, dass hierum noch gestritten wird, erst recht, wenn das OLG (hier OLG Hamm), in dessen Bezirk das Amtsgericht liegt, in der diesbezüglichen Rechtsprechung als gefestigt gelten muss.  

    Beachten Sie: Dieses Urteil gilt nur für Haftpflichtschäden. Bei Kaskoschäden müssen Sie in Ihrem entsprechenden Vertrag (zumeist die Handel- und Handwerkversicherung) nachsehen, ob Sie dazu eine Regelung getroffen haben. Wenn nicht, gilt das Haftpflichtschadenrecht als Auslegungshilfe.  

    Unser Tipp: Beachten Sie dazu auch den Beitrag in der Ausgabe 2/2005 auf Seite 11. Den Textbaustein 046 haben wir in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Textbausteine“ entsprechend ergänzt.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 6 | ID 127564