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  • 02.06.2010 | So reagieren Sie auf Ablehnungsschreiben

    Angriff der Versicherer auf Stundenver-
    rechnungssätze im Fall der Reparatur

    Um den Ernst der Lage bei den Stundenverrechnungssätzen zu dokumentieren, zitieren wir nachfolgend aus einem Schreiben einer marktführenden Versicherung an eine Werkstatt, die um eine Reparaturkostenübernahme-Erklärung (RKÜ) gebeten hat:  

     

    Zitat aus dem Schreiben eines Versicherers

    „Weiterhin entnehmen wir dem Gutachten, dass Sie Stundenlöhne von 90 Euro und für Lackierung von 102 Euro zuzüglich Material berechnen. Weiterhin werden Ersatzteilaufschläge von 10 Prozent kalkuliert. Diese Stundenlöhne sind hier nicht nachvollziehbar. (…) Weiterhin ist uns bekannt, dass Sie keine eigene Lackierung betreiben. Der kalkulierte Lacklohn von 102 Euro kann daher nicht nachvollzogen werden. Die Stundenlöhne übersteigen die durchschnittlichen Löhne in der Region X erheblich. Außerdem berechnen Sie Ersatzteilaufschläge, obwohl bekannt ist, dass Markenbetriebe Ersatzteile mit erheblichen Nachlässen einkaufen. (…) Aus vorgenannten Gründen können wir daher keine Kostenübernahme an Ihr Haus übersenden.“  

     

    Als Sofortmaßnahme hat die Werkstatt dem Kunden nach Erhalt dieses Schreibens dringend und erfolgreich die Einschaltung eines Anwalts empfohlen.  

     

    RKÜ als Faustpfand für Willfährigkeit?

    Die rechtliche Bewertung des Schreibens ist vielschichtig. Zum einen greift die Versicherung zum Hebel, die RKÜ zu verweigern. Damit vermischt sie zwei Themen. Die RKÜ hat im Wesentlichen den Sinn, der Werkstatt zu bestätigen, dass die Haftung für den Schaden besteht und die Versicherung generell eintreten und an die Werkstatt zahlen wird. Im Gegenzug verzichten viele Werkstätten dann darauf, das Werkunternehmerpfandrecht geltend zu machen.