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  • 05.02.2009 | Nutzungsausfall

    Weihnachten, Neujahr und Reparaturdauer

    Das AG Pforzheim hat für einen Fall aus dem Weihnachts- bis Neujahrzeitraum 2007 entschieden: Wenn aufgrund der Feiertage und sogar kurzer Betriebsferien eine frühere Beendigung der Reparatur nicht in Betracht kam, handelt es sich um das typische Werkstattrisiko, das vom Schädiger zu tragen ist (Urteil vom 20.1.2009, Az: 2 C 236/08, mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim; Abruf-Nr. 090374).  

    Beachten Sie: Jetzt spülen die Streitfälle hoch wegen der langen Reparaturzeiten zum Ende des vergangenen Jahres: Am Mittwoch, dem 23. Dezember 2008 wurde in den meisten Betrieben die Arbeit eingestellt. Die ersten brückentagsverdächtigen Arbeitstage waren Montag, der 29. Dezember, und Dienstag, der 30. Dezember 2008. Mittwoch war schon Silvester, Donnerstag Neujahr, Freitag ein klassischer Brückentag. Und in Süddeutschland war Montag, der 5. Januar 2009 auch ein Brückentag, denn am 6. Januar ist dort noch ein gesetzlicher Feiertag. Wenn also zwischen Heiligabend und dem 5. oder gar 7. Januar überhaupt gearbeitet wurde, dann oft nur mit halber Belegschaft. Und die war dann vordringlich für „Schmerzpatienten“ mit akuten ad hoc-Reparaturnotwendigkeiten tätig. Die Folge: Unfallreparaturen, die vor Weihnachten begonnen wurden, dauerten viele Tage länger, als es rein technisch gesehen erforderlich war. Und ab Heiligabend wurde kaum eine Reparatur begonnen, was bei fahrunfähigen Fahrzeugen ebenfalls zu massiv verlängerter Ausfallzeit führte. Da haken Versicherungen gerne ein und regulieren Mietwagenkosten und/oder Nutzungsausfallentschädigung nach dem Motto „fünf Tage gemäß Gutachten“. Das ist rechtswidrig. Solange dem Geschädigten kein Vorwurf zu machen ist, kommt es auf die tatsächliche Ausfallzeit an. Vom Geschädigten zu verlangen, er müsse eine Werkstatt aussuchen, die an den Brückentagen voll arbeitet, überspannt die Anforderungen. Zumal dann ja alle Geschädigten in der Region dorthin gehen müssten. Der dabei entstehende dortige Auftragsüberhang macht die Sache auch nicht besser.  

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    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 2 | ID 124354