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  • 05.10.2009 | Mietwagen

    Mietwagen versus Taxikosten bei fünf km pro Tag

    Auch wenn die Geschädigte ein alte Dame ist, die sich mit einem Auto vor der Tür im Hinblick auf Arztbesuche etc. sicherer fühlt, ist die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs in einer Gegend mit funktionierender Infrastruktur schadenrechtlich nicht erforderlich, wenn es in 15 Tagen nur 73 km genutzt wird (AG Neuss, Urteil vom 14.9.2009, Az: 84 C 383/09; Abruf-Nr. 093141).  

    Beachten Sie: Das Gericht hat den Anspruch nicht einfach „abgebügelt“, sondern es hat sorgfältig und rechtlich richtig geprüft: Die Regel „20 km am Tag“ sei nur eine Faustregel. Also sei das eine Frage des Einzelfalls, bei dem auch zu berücksichtigen sei, ob der knappe Fahrbedarf vorhersehbar sei. Weil das eigene Auto der siebenundachtzigjährigen Dame Anfang Januar 1994 auf sie zugelassen wurde und seither 39.460 km auf der Uhr habe, sei der nur geringfügige Nutzungsbedarf vorhersehbar gewesen. In Neuss sei es jederzeit möglich, ein Taxi zu bekommen. Und daher sei der Fall anders zu entscheiden, als er auf dem Lande zu entscheiden gewesen wäre.  

    Unser Tipp: Beachten sie für die gegenteilige Ausgangslage „Dorf im Sauerland“ das Urteil des AG Arnsberg in Ausgabe 10/2008, Seite 4 mit Textbaustein 186  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 2 | ID 130549