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  • 01.06.2007 | Leserforum

    Gegnerischer Versicherer will Info über Kfz-Versicherung

    Frage: Warum will die gegnerische Haftpflichtversicherung wissen, wie und wo das geschädigte Fahrzeug versichert ist? Unsere Kunden fürchten, dass aus den Angaben Nachteile entstehen könnten. Insbesondere sorgen sich die Kunden, dass der eigene Schadenfreiheitsrabatt angetastet werden könnte.  

    Unsere Antwort: Wenn Ihr Kunde vollkaskoversichert ist, hätte er auch bei einem unverschuldeten Unfall die Möglichkeit, mit der Vollkaskoversicherung abzurechnen. Dann müsste er aber den Nachteil der Selbstbeteiligung und des Verlusts des Schadenfreiheitsrabatts in Kauf nehmen. Im Einzelfall könnte das verschmerzbar sein, zum Beispiel wenn im Rahmen der Vollkaskoversicherung eine Neuwertversicherung vereinbart wäre. Nun aber wird der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen. Das Versicherungsvertragsgesetz bestimmt, dass der in Anspruch genommene Versicherer bei einem anderen Versicherer, gegen den der Betroffene auch einen Anspruch hat, Ausgleichsansprüche geltend machen kann. Das geschieht aber im Hintergrund und ohne Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt Ihres Kunden. Auch unter verschiedenen Haftpflichtversicherungen können im Hintergrund Ausgleichsansprüche entstehen – vor allem bei mehreren Unfallbeteiligten. Das sind die Anlässe für die Frage nach der Versicherung des Geschädigten. Die Beantwortung ist unkritisch, zumal die Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer ohnehin die notwendige Auskunft bekäme.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 4 | ID 99416